AllgemeinAllgemeinAllgemein

Was ist Podologie?


Podologie beschreibt die Lehre vom Fuß.

Durch die gesetzliche Regelung, die Inhalte und den Umfang der Ausbildung ist sie als nicht ärztlicher Heilberuf anerkannt.

Präventive und therapeutische Maßnahmen in den Bereichen Orthopädie, Dermatologie und Podologie erfordern eine solide Ausbildung, damit Podologinnen und Podologen kompetent ihren Beitrag im interdisziplinären Betreuungskonzept rund um den Fuß gerecht werden können. Podologen sind selbstständige Dienstleister in eigener Praxis oder freie Mitarbeiter in Gemeinschaftspraxen. Sie können auch als Angestellte in Krankenhäusern und speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen (Krankengymnasten, Orthopädieschuhtechnikern, Ärzten) zusammenarbeiten.

Einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung der Füße tragen Podologen in der speziellen Versorgung der Schäden am diabetischen Fuß. Viele nachweisbare Erfolge unterstreichen die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Mitarbeit des Podologen / der Prodologin an verschiedenen Therapiekonzepten.


Die Unterscheidung von medizinischer Fußpflege und Podologie.

Der wesentliche Unterschied besteht in Art und Umfang der Ausbildung.
Die Bezeichnung medizinischer Fußpfleger wird von vielen Dienstleistern aus werbetechnischen Gründen und zu Unrecht verwandt (Die Ausbildungszeit zum medizinischen Fußpfleger schwankt von wenigen Tagen bis zu einigen Monaten).


Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen dauert 2 Jahre

(Vollzeitausbildung) und beinhaltet Theorie und Praxis sowie spezielle Zusatzausbildungen für die Versorgung des diabetischen Fußes. Die Ausbildung schließt mit einem Staatsexamen ab. Vom Gesetzgeber sind die Ausbildungsinhalte als Referenzwert für die Ausbildung im Podologengesetz schriftlich fixiert.


Besonders im Bereich der Versorgung des diabetischen Fußes ist die Ausbildung und die damit erworbene Kompetenz des Podologen von großer Wichtigkeit.


Für den Patienten wird durch die Unterscheidung des Podologen / der Podologin zum medizinischen Fußpfleger deutlich, wer der kompetentere Ansprechpartner für Fußprobleme ist.


Die Berufsbezeichnung Podologin / Podologe ist gesetzlich geschützt.

Zum Behandlungsspektrum einer Podologenpraxis gehört:
Die fachgerechte Versorgung des diabetischen Fußes,
Pilzbehandlungen (Mykosenbehandlung),
Taping bei schmerzenden und deformierten Füßen,
Anfertigung und zur Einsatzbringung individueller Korrekturmaßnahmen (Orthesentechniken),
Behandlung von eingewachsenen oder eingerollten Nägeln mittels Orthomyxiespangentechniken,
physikalische Unterstützung von Wundbehandlung und Schuhberatung und medizinische Fußbehandlung.
Die podologische Behandlung ist als Ursachenbehandlung ausgelegt.

© Marc Kalle - Fachpraxis für Podologie

Seite drucken